Welche Treibhausgase sind relevant?
Gegenstand eines CDM-Projekts kann die Emissionsminderung eines oder mehrerer der folgenden, im Kyoto-Protokoll erfassten Treibhausgase sein: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (Hydrofluorocarbons – HFCs), Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (Perfluorocarbons – PFCs), und Schwefelhexafluorid (SF6).
Diese Gase tragen in unterschiedlicher Stärke zum Treibhauseffekt bei. Sie werden gemäß ihrem Treibhauspotenzial (englisch: Global Warming Potential – GWP) bei einem Zeithorizont von hundert Jahren bezogen auf CO2 gewichtet. Die Maßeinheit für alle Gase ist daher eine t CO2e. Das heißt z. B. 1 t CH4 = 21 t CO2e.
Wie ist der aktuelle Stand der internationalen Umsetzung des CDM?
Bis zum 04. März 2010 wurden rund 2.100 CDM-Projekte vom CDM-Exekutivrat registriert.
Folgende Projekttypen sind dabei vertreten (Prozentanteil nach Projektanzahl):
- 60 Prozent im Bereich Erneuerbare Energien; Energieerzeugung aus folgenden Quellen: Wasserkraft, Windkraft, Solarenergie, Geothermie, Gezeitenkraft, Biomasse, Bio- und Deponiegas, Steigerung der Effizienz in kohlegefeu¬erten Kesseln, sowie Abwärmenutzung und Kraft-Wärme-Kopplung
- 18,00 Prozent im Bereich Abfallbehandlung und -entsorgung (inkl. Abwassermanagement)
- 5,30 Prozent im Bereich Vermeidung flüchtiger Emissionen aus Brennstoffen (fest, flüssig, gasförmig) 4,90 Prozent im Bereich Landwirtschaft
- 4,80 Prozent in der verarbeitenden Industrie
- 2,50 Prozent im Bereich chemischer Industrie
- 1,00 Prozent im Bereich Bergbau und Mineralindustrie
- 0,99 Prozent im Energienachfragebereich
- 0,87 Prozent aus Minderungen von flüchtigen Emissionen aus Produktion und Nutzung von HFC und SF6 0,52 Prozent im Bereich Auf- und Wiederaufforstung
- 0,28 Prozent im Bereich Metallproduktion
- 0,08 Prozent im Bereich Verkehr
Ein tabellarischer und tagesaktueller Überblick über den Stand von CDM-Projekten findet sich auf der Website des UN-Klimasekretariats unter cdm.unfccc.int/Statistics.
Aktuell (01. März 2010) sind 114 JI-Projekte registriert. Die meisten (98) dieser Industriestaatenprojekte werden im vereinfachten Track-1 Verfahren durchgeführt. Auch hier ist der Bereich Erneuerbare Energien mit annähernd 70 Pro¬zent aller registrierten Projekte die wichtigste Kategorie. Auffällig ist der gegenüber dem CDM stark erhöhte Anteil der chemischen Industrie (13 Prozent).
Eine gute Auswertung der registrierten CDM- und JI-Projekte wird vom UNEP Risoe Centre im monatlichen Turnus vorbereitet und ist auf deren Website abrufbar.
Abhängig von der Projektgröße können bei verschiedenen Projekttypen unterschiedliche Minderungsmengen erwartet werden. Die Auswertung vom März 2010 von UNEP RISOE zeigt, dass trotz hoher Projektzahlen nur knapp 28 Prozent der erwarteten CERs aus Erneuerbaren Energien stammen. Aus den relativ wenigen Industriegasprojekten (Kategorie 4, 6, 8, 9, 10 und 11) und Projekten der chemischen Industrie wiederum ist mit mehr als 37 Prozent der jährlichen Zertifikatflüsse zu rechnen. Der Grund hierfür liegt darin, daß es sich bei HFCs und SF6 wie auch den N2O-Projekten um Minderung von Gasen mit hohem bis sehr hohem Treibhauspotenzial handelt.
Bis März 2010 wurden mehr als 389 Mio. CERs von der UNFCCC an die CDM-Projektträger ausgegeben; hiervon stammen mit über 75 Prozent der Großteil aus Minderungen im chemischen Bereich (Flüchtige Emissionen aus Produktion und Nutzung von HFCs und SF6 sowie N2O Emissionen aus Produktionsprozessen). Die entsprechende Zertifikatmenge aus JI-Projekten liegt bei 5,5 Mio. ERUs (Emission Reduction Units).
Das Volumen der jährlich zu erwartenden CERs und ERUs von bereits registrierten Projekten beträgt für CDM-Projekte 344,9 Mio. Zertifikate und für JI-Projekte 23,4 Mio. Zertifikate. Bis Ende 2012 ergeben sich in Summe erwartete 1,74 Mrd. CERs und 106,4 Mio ERUs. Aufgrund der CDM- und JI-Pipeline mit über 4.200 CDM-Projekten und 288 JI-Projekten in Planung könnte die mögliche Zahl der Zertifikate bis 2012 aus CDM-Projekten auf 2,9 Mrd. und für JI-Projekte auf 377 Mio. anwachsen.
Für die Umsetzung von CDM-Projekten sind anerkannte Methodologien notwendig, die wie die CDM-Projekte selbst über die Webseite der UNFCCC eingesehen werden können:
- Bis Anfang März 2010 wurden 134 Methodologien für CDM-Projekte genehmigt; darunter 17 konsolidierte, also für verschiedene Ausprägungen ein und desselben Projekttyps allgemein gültige Methodologien.
- Zusätzlich wurden 49 Methodologien für kleine CDM-Projekte („small-scale“ CDM-Projekte) genehmigt; bis dato wurden 920 kleine CDM-Projekte registriert.
- Für Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekte sind bis März 2010 neun Methodologien anerkannt worden, wobei sich zwei konsolidierte Methodologien auf große CDM-Projekte beziehen.
Welche gesetzliche Regelungen gibt es für CDM-projekte mit deutscher Beteiligung?
Die nationale Umsetzung der EU Linking Directive erfolgte in Deutschland mit der Verabschiedung des ProMechG im Sommer 2005. Die EU Linking Directive sowie das ProMechG können auf der Website der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) eingesehen werden. Darin werden auch die Grundlagen für die Durchführung von CDM- und JI-Projekten unter deutscher Beteiligung festgelegt. Dies beinhaltet neben den verfahrensrechtlichen Vorgaben auch materielle Anforderungen und eine Reihe von Verordnungsermächtigungen.
Welche Ergebnisse brachte die Klimakonferenz in Kopenhagen in Bezug auf CDM und JI?
Vom 07. bis 19. Dezember 2009 fand in Kopenhagen die Klimakonferenz COP 15 / CMP 5 der Vereinten Nationen statt. Mit ihr sollte der zweijährige Verhandlungsprozeß abgeschlossen werden, der unter der „Bali Road Map“ 2007 initiiert worden war. Hauptziel der Konferenz war es, ein Nachfolgeabkommen für das im Jahr 2012 auslaufende Kyoto-Protokoll zu erarbeiten. Das Abschlussdokument der Konferenz war schlußendlich eine politische Erklärung, der „Copenhagen Accord“. Dieser ist rechtlich nicht bindend und im Status nicht mit dem Kyoto-Protokoll vergleichbar. Seine Implementierung wird davon abhängen, welche Schritte die Staaten nun von sich aus unternehmen.
Hinsichtlich des CDM wurden konkrete Entscheidungen getroffen, die erwartete Reform blieb aber aus. In Bezug auf die Fortführung von JI nach 2012 gab es keine Entscheidungen. Kopenhagen brachte Entwicklungen hin zu mehr Transparenz, verbesserten und stärker standardisierten Arbeitsprozessen und einer ausgewogeneren regionalen Verbreitung von CDM-Projekten sowie vereinfachte und stärker harmonisierte Modalitäten für kleine CDM-Projekte, wodurch auch die Entwicklung von programmatischen Projekten erleichtert wird. CCS (Carbon Capture and Storage) und Atomkraft sind unverändert auch weiterhin als potentielle neue Projektaktivitäten unter dem CDM ausgeschlossen. Bezüglich der Handhabe von N2O-Reduktionen aus neuen Adipin- und Salpetersäureanlagen unter dem CDM kam es zu keiner politischen Entscheidung. Die Frage wird vom CDM-Exekutivrat weiter behandelt.
Bei CDM-Senkenprojekten sollen im Falle des Zustandekommens eines Kyoto-Nachfolgeabkommens die zulässigen Aktivitäten erweitert werden auf CO2-anreichernde Maßnahmen in bestehenden Wäldern, der Landwirtschaft sowie in Feuchtgebieten. Die temporären Gutschriften sollen dann abgelöst werden durch permanente Zertifikate, der Nicht-Dauerhaftigkeit soll mit alternativen Risikoaufschlägen begegnet werden. Diskutiert werden hier z. B. die Vorhaltung von Zertifikatsreserven, Versicherungssysteme oder Preisabschläge.
Allgemein bleibt festzustellen, daß die im Verhandlungstext enthaltenen Verbesserungen beim CDM nicht den Erwartungen entsprechen, weil die im Vorfeld der Konferenz diskutierten Unzulänglichkeiten damit nur zum Teil behoben wurden. Dennoch ist der CDM, wenn auch in kleinen Schritten, auf dem Weg einer Weiterentwicklung.
Der Mechanismus Joint Implementation wird nach 2012 dann Fortbestand haben, wenn eine weitere Verpflichtungsperiode beschlossen wird. Die Konferenz drängte die Industriestaaten darauf, angemessene Beiträge zur Finanzierung der Arbeit an JI im Zeitraum 2010 bis 2011 zu leisten.
Welche Behörde ist in Deutschland für JI und CDM zuständig?
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist für die Fragen zu den projektbasierten flexiblen Kyoto-Mechanismen JI und CDM zuständig. Es steht eine Telefon-Hotline montags bis donnerstags von 9:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr für Anfragen zur Verfügung. Man kann sich auch per E-Mail an die Deutsche Emissionshandelsstelle wenden.
Umweltbundesamt
Deutsche Emissionshandelsstelle Bismarckplatz 1
14193 Berlin
Telefon 030-89 03 5050
Telefax 030-89 03 5010
German.dna.dfp@uba.de www.dehst.de
Wie können die Gutschriften, die aus CDM-Projekten erzeugt werden, noch verwendet werden?
Es gibt neben der Verwendung von privaten Unternehmen im EU-Emissionshandel noch weitere Möglichkeiten der Verwertung von Emissionsgutschriften in Deutschland und bei anderen EU-Mitgliedstaaten. Die EU-Mitgliedstaaten können auf nationaler Ebene die Emissionsgutschriften für die eigenen staatlichen Emissionsminderungsverpflichtungen nutzen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Zertifikate über ein Ankaufprogramm zu verwerten, wie z. B. den KfW-Klimaschutzfonds in Deutschland.
Eine weitere Möglichkeit bietet der sog. „freiwillige Markt“ für CO2-Zertifikate. Da ein aktives Auseinandersetzen mit dem Thema Klimaschutz für viele Unternehmen selbstverständlich geworden ist, werden CO2-Zertifikate auf freiwilliger Basis nachgefragt und zur Kompensation eigener Emissionen eingesetzt. Dabei geht es um die Kompensation von Emissionen, die bislang nicht auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene reguliert werden. Dieser Kompensations-mechanismus wird von Regierungen, Privatpersonen, Umweltschutzverbänden und sonstigen Organisationen bereits genutzt.
Auch in Staaten außerhalb der Europäischen Union gibt es Bestrebungen zur Einführung von Emissionshandelssystemen. Beispiele dafür sind Australien, Japan und die Vereinigten Staaten sowohl auf nationaler als auch regionaler Ebene. In Neuseeland gibt es seit 2009 ein Emissionshandelssystem, das den Einsatz von CERs vorsieht. Über die Möglichkeit einer zukünftigen Verlinkung verschiedener Handelssysteme wird bereits nachgedacht.
Welche CO2-Zertifikate können für Maßnahmen zur Klimaneutralität eingesetzt werden?
Alle Gutschriften, die aus Klimaschutzprojekten generiert werden sowie Emissionsberechtigungen des EU-Emissionshandels können zur Erzeugung von Klimaneutralität eingesetzt werden.
Klimaneutralität beschreibt einen Mechanismus, der die Kompensation von Treibhausgasen zum Ziel hat. Durch den Kauf von CO2-Zertifikaten werden Treibhausgasemissionen, deren Vermeidung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig ist, ausgeglichen. Durch diesen freiwilligen Kauf und die Stilllegung der erworbenen Emissionszertifikate, die sog. „Kompensation“, werden diese Emissionszertifikate aus dem Markt genommen und damit das Ziel der Reduzierung von Treibhausgasen unterstützt.
Bei diesem Mechanismus sollte sich die Kompensation von Emissionen auf sog. „unvermeidbare“ Emissionen beziehen. Dadurch soll zum Ausdruck gebracht werden, daß bei der Neutralisierung von Emissionen auch immer Minderungspotenziale untersucht werden sollten, um die Vermeidung von Emissionen als wirkungsvollsten Klimaschutz in diesen Mechanismus mit einzubeziehen.
Neben den Klimaschutzprojekten des Kyoto-Protokolls (CDM und JI) gibt es VER-Projekte, die ebenfalls CO2-Zertifikate erzeugen. Diese Gutschriften (VERs) werden zu Kompensationszwecken freiwillig nachgefragt und sind unter dem Kyoto-Protokoll nicht anrechenbar.