Welchen Aufwand verursacht die Anerkennung eines Projektes als CDM?
Zum monetären Aufwand zählen im Wesentlichen die sog. „Transaktionskosten“, die sich in interne und externe Aufwendungen wie Informations-, Such-, Verhandlungs-, Projektentwicklungs-, Validierungs-, Monitoring-, Verifizierungs- und Durchsetzungskosten aufteilen. In Abhängigkeit von der Größe und Komplexität des CDM-Projekts liegen die CDM-spezifischen Transaktionskosten in einer Größenordnung zwischen 50.000 und 250.000 Euro. Der Großteil dieser Kosten fällt in der Projektentwicklung an. Allerdings gibt es wesentliche Kostentreiber, wie die Entwicklung einer Methodologie, welche die Transaktionskosten steigen lassen. Bei der Verwendung einer genehmigten Methodologie sinken die Projektkosten erheblich, da die Entwicklungskosten für die Methodologien nicht mehr anfallen. Gab es 2005 nur 23 genehmigte Methodologien, waren es im März 2010 149 genehmigte Methodologien. Besonders schwer einzuschätzen ist der Verhandlungsaufwand mit den Projektbeteiligten. Dies gilt insbesondere für die zu beteiligenden staatlichen Stellen, da die nationalen Verfahrensvorschriften und Kriterienkataloge im Entwicklungsstand sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. In Einzelfällen kann ein extremer Verhandlungsaufwand zu einer Verdoppelung der Transaktionskosten führen.
Generell läßt sich feststellen, je weniger Partner zu koordinieren sind, desto geringer ist der zeitliche wie monetäre Aufwand.
Die Registrierungsgebühren fallen in Abhängigkeit der Minderungsmenge und bezogen auf den Durchschnitt des Anrechnungszeitraums an:
• 0,10 US$ pro CER für die ersten 15.000 CERs eines Jahres,
• 0,20 US$ pro CER für alle weiteren.
Die maximale Registrierungsgebühr beträgt 350.000 US$. Derart hohe Gebühren sind nur in seltenen Fällen gegeben, wenn die Projekte sehr große Minderungsziele haben; zum Beispiel bei Minderungen von Industriegasen mit sehr großen Emissionsfaktoren (siehe FAQ 10). Für Projekte mit Minderungsmengen unter 15.000 t CO2e entfallen die Registrierungsgebühren. Wird ein Projekt doch nicht registriert, werden Gebühren, die über 30.000 US$ hinaus gehen, zurück erstattet. Die Registrierungsgebühren werden später bei der Ausgabe der Emissionsgutschriften auf die dann fälligen Gebühren angerechnet.
Auch die zuständigen Stellen der beteiligten Staaten erheben häufig Gebühren. In Deutschland gibt es hierfür die Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung (ProMechGebV). Gebühren werden für die Ausstellung eines Befürwortungsschreibens oder die Erteilung eines Zustimmungsschreibens in Höhe von 20 bis 600 Euro erhoben, je nach Größenordnung der Emissionsminderungen und Umfang des Projekts.
Welche Risiken sind mit CDM-Projekten verbunden?
Neben den üblichen Risiken eines konventionellen Auslandsprojekts bestehen bei einem CDM-Projekt zusätzliche Risiken sowohl auf der Kosten- wie auch auf der Ertragsseite.
Risiken auf der Kostenseite von CDM-Projekten:
Hier besteht das Risiko erhöhter Transaktionskosten aufgrund unerwartet umfangreicher Nachweis- und Berichtspflichten durch Neuregelungen des CDM-Exekutivrats (Executive Board – EB) oder einzelner beteiligter Länder.
Risiken auf der Ertragsseite von CDM-Projekten:
Wesentlich für den monetären Nutzen der CDM-Anerkennung sind Anzahl und Wert der Emissionsgutschriften. Anzahl der CERs: Sie hängt von den Baseline- und den Projektemissionen ab. Baseline-Risiken sind z. B. davon abhängig, wie projektspezifisch eine Baseline erstellt wird und ob sie während der Laufzeit des CDM-Projekts an neue Entwicklungen angepaßt werden muß. Die Projektemissionen können insbesondere aufgrund eines anderen Produktionsniveaus oder veränderter Emissionsfaktoren höher oder niedriger als erwartet ausfallen.
Wert der CERs: Der künftig erwartete Marktpreis von CERs ist mit erheblichen Risiken behaftet. Der Preis hängt von einer Vielzahl von Marktfaktoren ab, z. B. wie viele Emissionszertifikate Russland und andere osteuropäische Länder auf den internationalen Markt bringen und wie andere Emissionshandelssysteme z. B. in Australien oder den USA ausgestaltet sind. Der Bedarf an CERs wird auch durch die Nachfrage des freiwilligen Marktes bestimmt.
Was sind die wichtigsten Kriterien für CDM-Projekte?
Die Kriterien ergeben sich aus den Marrakesh Accords von 2001 (http://unfccc.int/cop7) sowie insbesondere aus den Entscheidungen des CDM-Exekutivrats (http://cdm.unfccc.int/EB/index.html) und den jeweiligen nationalen Vorgaben. Bei allen CDM-Projektideen kommt es entscheidend auf den Zusätzlichkeitsnachweis der Emissionsminderungen an, die sog. „Additionality“.
Ein Projekt ist dann „zusätzlich“ im Sinne des Kyoto-Protokolls, wenn die Emissionen nach Durchführung des Projekts geringer sind als die Emissionen, die ohne das Projekt abgegeben würden. Weitere Vorgabe ist, dass die Maßnahme zur Emissionsminderung ohne die Kofinanzierung von CERs nicht erfolgt wäre. Minderungsmaßnahmen, die aufgrund von bestehenden nationalen Umweltbestimmungen erforderlich sind, erfüllen das Kriterium der Zusätzlichkeit grundsätzlich nicht.
Die aktuellste Version 5.2 des Leitfadens der Zusätzlichkeit wurde in der 39. Sitzung des CDM-Exekutivrats verabschiedet und kann abgerufen werden unter:
http://cdm.unfccc.int/methodologies/PAmethodologies/tools/am-tool-01-v5.2.pdf
Durch den Anreiz der Emissionsgutschriften sollen bisher ungenutzte Emissionsminderungspotenziale erschlossen werden. Eine Überschneidung mit Projekten, die auch ohne den Anreiz der Vergabe von Emissionsgutschriften durchgeführt werden („business as usual“), soll vermieden werden.
Über den „business as usual“-Fall hinausgehende Minderungsmaßnahmen werden daher als „zusätzlich“ bezeichnet. Der Nachweis der Zusätzlichkeit erfolgt durch die Konstruktion eines Referenzfallszenarios (Baseline), der den „business as usual“-Fall widerspiegelt. Durch einen Vergleich der erwarteten Projekt-Emissionen mit denen des Referenzfallszenarios kann dann die durch das CDM-Projekt erreichte Emissionsminderung berechnet werden (vgl. Abbildung 2). Hierbei kann sowohl von Emissionsminderungen (t CO2e pro Jahr) aus einem gleichbleibenden als auch aus einem steigenden Verlauf der Baseline-Emissionen ausgegangen werden. Entscheidend ist, daß der Verlauf von Baseline- als auch Projekt-Emissionen ausreichend begründet werden kann.
Das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ gewährleistet, daß nur solche Projektvorhaben durch die Ausgabe von CERs unterstützt werden, deren Implementierung allein aufgrund der aus den CERs resultierenden Kofinanzierung erfolgt. Daraus folgt, daß die Projekte nicht zwingend einen monetären Verlust oder eine schlechte Rentabilität ausweisen müssen, um den Zusätzlichkeitsnachweis zu erbringen. Nur in Ausnahmefällen wird ein Projekt mit schlechter Rentabilität durch die Anerkennung als CDM-Projekt hochrentabel. Vielmehr müssen bei bereits guter Rentabilität eines Projekts andere Barrieren nachgewiesen werden, welche die Durchführung behindern (z. B. attraktives Alternativprojekt, erstes Projekt dieser Art in diesem Land, etc.).
Für die Erstellung der Baseline sowie für die Überwachung der Emissionsminderungen (Monitoring) müssen die Projektteilnehmer nach einem anerkannten Verfahren vorgehen, d.h. eine genehmigte „Methodologie“ verwenden.
Bei der Entwicklung der Baseline sollte stets der damit verbundene Monitoringaufwand bedacht werden. Wird das Projekt als Ganzes durchdacht, so kann die Anwendung der Methodologie optimiert werden.
Für verschiedene Projektkategorien und -arten gibt es einen wachsenden Katalog solcher Methodologien (siehe http://cdm.unfccc.int/methodologies), die jeweils an bestimmte Anwendbar-keitsvoraussetzungen geknüpft sind. Gibt es für die CDM-Projektidee noch keine genehmigte Methodologie, so muß anhand bestimmter Vorgaben eine Methodologie entwickelt werden. Dies erhöht den Projektentwicklungsaufwand allerdings erheblich. Die beim CDM-Exekutivrat eingereichten und durch ihn anerkannten Methodologien sind für jedermann frei zugänglich und verwendbar.

Wie ist der grobe Ablauf von CDM-Projekten?
Das vorgeschriebene Vorgehen im Rahmen eines CDM-Projekts umfaßt im Wesentlichen die Schritte Projektdesign, Genehmigung, Validierung & Registrierung, Umsetzung & Monitoring, Verifizierung & Zertifizierung sowie die Ausgabe der Emissionsgutschriften.
Für die Schritte bis zur Registrierung ist dabei mindestens ein halbes Jahr anzusetzen und diese sollten begleitend zur sonstigen Projektplanung erfolgen. Muß erst eine neue Methodologie genehmigt werden, so verlängert sich diese Phase mindestens um ein weiteres halbes Jahr.
Wer ist an einem CDM-Projekt beteiligt?
Neben den üblichen Projektbeteiligten sind bei einem CDM-Projekt zusätzlich folgende Institutionen relevant:
• Projektteilnehmer (Project Participants):
Der oder die Projektteilnehmer werden in den Projektunterlagen explizit benannt. Sie tragen die technische Verantwortung für das CDM-Projekt oder sind als Investor daran beteiligt. Die entstehenden Gutschriften werden unter allen Projektteilnehmern verteilt, d. h. bei der CER-Ausgabe muß unter allen in den Projekt-unterlagen aufgeführten Projektteilnehmern eine Einigung über die Art der Ausschüttung gegeben sein. In der Regel gibt es einen Projektteilnehmer vor Ort und einen aus einem Industrieland. Gibt es Letzteren nicht, so spricht man von unilateralen CDM-Projekten. In der Regel lassen sich die Projektteilnehmer von auf CDM spezialisierte Beratungsunternehmen unterstützen.
•Sachverständige Stellen, sog. Zertifizierungsgesellschaften (Designated Operational Entity – DOE):
Diese Stellen sind für die Validierung und Verifizierung eines CDM-Projekts zuständig. Sie müssen vom CDM-Exekutivrat akkreditiert und bekannt gegeben worden sein und werden vom Projektträger beauftragt.
• CDM-Exekutivrat (inkl. nachgeordneter Gremien, z. B. Methodology Panel):
Der CDM-Exekutivrat ist das zentrale Gremium. Ihm obliegt die Aufsicht über den CDM. Er selbst untersteht der Weisungsbefugnis und Leitung der Konferenz der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls. Detailfragen, z.B. methodischer Art, werden in untergeordneten Gremien bearbeitet. Schnittstelle zwischen Projektträger und CDM-Exekutivrat ist die beauftragte sachverständige Stelle.
• Zuständige nationale Behörden (Designated National Authority – DNA):
Einem CDM-Projekt müssen die zuständigen nationalen Behörden sowohl des Gastgeberstaates (Staat, auf dessen Staatsgebiet das CDM-Projekt durchgeführt werden soll) als auch des Investorstaates (Staat, der das Projekt für den ersten Käufer der Gutschriften genehmigt) zustimmen.
Können Emissionsminderungen aus bereits bestehenden Anlagen nachträglich zertifiziert werden?
In der Regel ist das nicht möglich. Aufgrund der Anforderung der Zusätzlichkeit von Emissionsminderungen können in der Regel nur Projekte als CDM anerkannt werden, die noch nicht realisiert sind. Läuft eine Anlage bereits, so ist sie zumeist bereits als Referenzfallszenario anzusehen.
Gibt es Erleichterungen für kleine CDM-Projekte?
Für kleine CDM-Projekte (sog. „small-scale“ CDM-Projekte) gelten vereinfachte Modalitäten und Verfahren hinsichtlich der Anwendung von Methodologien und dem Nachweis der Zusätzlichkeit.
CDM-Projekte, die unter den folgenden Obergrenzen liegen, gelten als kleines CDM-Projekt:
• Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien bis 15 MW Kapazität
• Projekte zur Verbesserungen der Energieeffizienz bis 60 GWh pro Jahr
• Sonstige Emissionsminderungsprojekte mit direkten Projektemissionen unter 15.000 t CO2e pro Jahr und Emissionsminderungen bis zu 60.000 t CO2e pro Jahr
• Aufforstungsprojekte mit einer Netto-CO2-Speicherung unter 16.000 t pro Jahr
Alle anderen CDM-Projekte gelten als große CDM-Projekte („large scale“ CDM-Projekte).
Was sind programmatische Klimaschutzprojekte (PoAs) und kann dieser Projektansatz auch in Deutschland genutzt werden?
Ein Großteil der Treibhausgasemissionen wird von sehr kleinen Quellen in Unternehmen, privaten Haushalten, im öffentlichen Raum und im Verkehr verursacht. Dieses Potenzial für Emissionsminderungen kann methodisch durch den programmatischen Ansatz erfaßt werden, sog. „Programme of Activities – PoAâ€. Die verschiedenen PoAs machen die markwirtschaftlichen Anreizinstrumente im Rahmen des Kyoto-Protokolls für Klein- und Kleinstmaßnahmen für Privatpersonen und Unternehmen anwendbar. JI-PoAs beziehen sich dabei auf Aktivitäten in Industriestaaten, z. B. durch den Ersatz ineffizienter Kesselanlagen in Kleinunternehmen oder einen Brennstoffwechsel von Öl auf Erdgas. In einem PoA können diese Maßnahmen kosteneffizient zusammengefaßt werden, weil die gebündelten Einnahmen aus den CO2-Zertifikaten dazu verwendet werden können, Fördermaßnahmen zur Anregung entsprechender Maßnahmen zu finanzieren, etwa für Preisnachlässe, Zuschüsse oder Zinsverbilligungen.
Der programmatische Ansatz für JI-Projekte kann in Deutschland durch das verkürzte Genehmigungsverfahren, sog. „Track 1“-Verfahren genutzt werden. Ein konkretes Beispiel ist das JI-PoA ECO-Plus der AGO AG, das durch die vorzeitige Umstellung kleinerer Heizwerke im Kapazitätsbereich größer 400 kW und kleiner 20 MW auf Biomasse etwa 55.000 t CO2e pro Jahr einspart. Die Umstellung kleinerer, nicht vom Emissionshandel betroffener Energieanlagen auf einen weniger emissionsintensiven Brennstoff birgt auch in Deutschland Emissionsminderungspotenziale, die mit einem JI-PoA effizient ausgeschöpft werden können.
Was ist mit „senken-Projekten“ gemeint?
Ozeane, Lithosphäre und Ökosysteme fungieren als Kohlenstoffsenke, weil sie dauerhaft oder zeitweilig CO2 aus der Atmosphäre aufnehmen und speichern. Im Sprachgebrauch des Klimaschutzes bezeichnen Senkenprojekte Maßnahmen in Ökosystemen (z. B. Wälder, Moore, Böden), die den im atmosphärischen CO2 enthaltenen Kohlenstoff durch Photosynthese in der Biomasse binden. Die CO2-Bindung ist reversibel – entweder gewollt z. B. durch Holzeinschlag oder hervorgerufen durch Naturereignisse wie Waldbrände.
Damit diese Nicht-Dauerhaftigkeit der CO2-Speicherung bei Senkenprojekten im Vergleich zur CO2-Vermeidung bei sonstigen Projekten korrekt abgebildet wird, können mit Senkenprojekten nur temporär gültige Zertifikate generiert werden. Diese müssen zu festgesetzten Zeitpunkten durch „normale“ CERs aus Nicht-Senkenprojekten oder durch zu diesem Zeitpunkt gültige temporäre Senkengutschriften ersetzt werden. Senkengutschriften sind im EU-Emissionshandel weder in der laufenden Periode 2008 bis 2012 noch in der kommenden Periode 2013 bis 2020 einsetzbar. In der laufenden Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls sind unter dem CDM nur Aufforstungen und Wiederaufforstungen als Senkenprojekte möglich. Diese Einschränkung auf eine einzige Projektaktivität sowie der Umstand, daß die Zertifikate nicht dauerhaft gültig und im EU-Emissionshandel nicht einsetzbar sind, haben dazu geführt, daß bislang nur eine Handvoll CDM-Senkenprojekte durchgeführt werden.
Welche Alternativen gibt es für ein Projekt, das nicht als CDM oder JI durchgeführt werden kann?
Wenn sich ein Projekt nicht für CDM oder JI qualifiziert, besteht die Möglichkeit der Durchführung eines sog. „Verified Emission Reduction“-Projekts (VER-Projekt). VER-Projekte eignen sich insbesondere als Alternative zu CDM oder JI
• in Ländern, die das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert haben,
• in Ländern, die zwar das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, aber die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von CDM- oder JI-Projekten nicht gegeben sind,
• für Sektoren, die nicht vom Kyoto-Protokoll erfasst sind,
• für Kleinstprojekte mit unter 1.000 t CO2e-Minderungen jährlich sowie
• in Fällen, in denen sich die Registrierung eines CDM- oder JI-Projektes verzögert, beispielsweise durch langwierige Anerkennung einer neuen Methodologie.
CDM-Projekte können CERs erst ab dem Zeitpunkt der Registrierung eines CDM-Projekts erzeugen. Die Generierung von VERs bei einem CDM-Projekt kann für die Dauer möglicher Verzögerungen der Registrierung, z. B. in der zeitintensiven Phase der Anerkennung einer neuen Methodologie, eine Alternative darstellen, falls die entsprechende Anlage bereits vor der CDM-Registrierung in Betrieb gegangen ist.
Der Ablauf von VER-Projekten ist dem von CDM-Projekten sehr ähnlich. Für die Projektbeschreibung werden meist die gleichen Vorlagen (Verwendung von Methodologien, die für CDM-Projekte zugelassen sind) verwendet. VER-Projekte werden in der Regel sowohl validiert als auch später verifiziert. Dies wird meist von Organisationen durchgeführt, die im Rahmen des Kyoto-Protokolls berechtigt sind, CDM- und JI-Projekte zu prüfen (Unternehmen, die dazu vom UNFCCC akkreditiert sind). Da diese VER-Projekte aber nicht formal als CDM-Projekte registrierungsfähig sind, werden verschiedene Standards (z. B. Gold Standard, The Voluntary Carbon Standard, VER+) genutzt, um die Qualität der eingesparten Emissionsreduktionen zu sichern und um die Projekte im Rahmen dieser Standards registrieren zu können. Die verifizierten Emissionsminderungen (VERs) werden vor allem von Unternehmen und Organisationen nachgefragt, um z. B. eigene Reise- oder sonstige Emissionen von Geschäftsaktivitäten neutral zu stellen. Mittlerweile kompensieren auch verstärkt Privatpersonen Emissionen, die z. B. durch Flugreisen oder andere Aktivitäten entstehen.